Kann man eine WEG selbst verwalten?

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Kann man eine WEG selbst verwalten?

Kann man eine WEG selbst verwalten? Diese Frage stellen sich vor allem kleine WEGs in Österreich. Je kleiner und abgelegener eine Liegenschaft, desto schwieriger ist es, eine Verwaltung zu einem angemessenen Preis zu finden.

In Österreich haben Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) die Möglichkeit, die Verwaltung ihrer Liegenschaft selbst in die Hand zu nehmen. Diese Selbstverwaltung ist vor allem für kleinere WEG eine interessante Alternative, da sie sowohl Kosten spart als auch Entscheidungsprozesse beschleunigt. Insbesondere Wohnungseigentumsgemeinschaften, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, profitieren von einer vereinfachten Buchhaltung. Doch welche Voraussetzungen und Herausforderungen bringt die Selbstverwaltung mit sich?

Rechtsgrundlage der Selbstverwaltung

Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Verwaltung der Liegenschaft. Darin ist geregelt, dass die Eigentümergemeinschaft ihre Verwaltung selbst übernehmen kann. Ein externer Verwalter ist nicht zwingend erforderlich.

Warum ist Selbstverwaltung besonders für kleine WEG interessant?

Viele kleine Wohnungseigentümergemeinschaften (mit wenigen Einheiten) stehen vor der Herausforderung, dass die Kosten für eine externe Verwaltung in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Leistungen stehen. Hier bietet die Selbstverwaltung einige Vorteile:

  • Kostenersparnis: Keine Verwaltergebühren, die oft hohe Fixkosten verursachen.
  • Einfache Buchhaltung: Wenn die WEG nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegt, ist die Buchführung deutlich unkomplizierter.
  • Mehr Kontrolle: Entscheidungen werden direkt von den Eigentümern getroffen.
  • Flexibilität: Notwendige Maßnahmen können schneller umgesetzt werden, da keine Abstimmung mit einem externen Verwalter erforderlich ist.

Schritte zur erfolgreichen Selbstverwaltung

Damit die Selbstverwaltung gelingt, sollten einige organisatorische und rechtliche Schritte beachtet werden:

1. Beschlussfassung

Die Entscheidung zur Selbstverwaltung muss durch einen Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer getroffen werden. Dabei sollten alle Eigentümer umfassend informiert werden, um eine breite Zustimmung zu erhalten.

2. Aufgabenverteilung

Es muss klar festgelegt werden, wer sich um welche Bereiche kümmert:

  • Buchhaltung und Abrechnungen
  • Vertragsmanagement (z. B. für Wartungs- und Versicherungsverträge)
  • Organisation von Instandhaltungsarbeiten
  • Kommunikation mit den Eigentümern

3. Einrichtung eines Bankkontos

Eine selbstverwaltete WEG sollte ein separates Betriebskosten- und Rücklagenkonto einrichten, um die finanziellen Angelegenheiten transparent zu halten.

4. Finanzplanung und Buchhaltung

Die Buchhaltung ist insbesondere bei kleineren WEG (ohne Umsatzsteuer) auch für Laien mit einem gewissen Grundverständnis zu bewältigen.

Eine ordnungsgemäße Buchführung umfasst insbesondere:

  • Vorschreibungen für Betriebskosten und Rücklage
  • Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben
  • Abrechnung der Kosten
  • Verwaltung der Rücklage für Instandhaltungen

5. Regelmäßige Eigentümerversammlungen und Beschlussfassungen

Auch in einer selbstverwalteten WEG sollten Entscheidungen formell getroffen und protokolliert werden. Umlaufbeschlüsse und Eigentümerversammlungen sind essenziell, um Transparenz zu gewährleisten.

Unterstützung für selbstverwaltete WEG

Viele Eigentümer schrecken vor der Selbstverwaltung zurück, weil sie sich unsicher fühlen oder nicht genau wissen, welche Schritte erforderlich sind. Genau hier setzt unsere Selbstverwaltungsplattform an. Wir helfen Eigentümergemeinschaften in Österreich dabei, sich selbst zu verwalten, indem wir Ressourcen, Muster, Kontakte und Know-How zur Verfügung stellen:

  • Musterdokumente für die Einrichtung der Selbstverwaltung
  • Vorlagen für Beschlüsse, Vorschreibungen etc.
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur erfolgreichen Selbstverwaltung.
  • Leitfaden und Kontakt für die Eröffnung des Betriebskosten- und Rücklagenkontos

Kostenloser Selbstverwaltungs-Leitfaden

In unserem kostenlosen Leitfaden zur Selbstverwaltung geben wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die wichtigsten Schritte bei der Implementierung einer WEG-Selbstverwaltung.

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Fazit

Ja, eine WEG kann sich selbst verwalten, und für viele kleine Eigentümergemeinschaften ist das eine sehr attraktive Lösung. Wer sich für die Selbstverwaltung entscheidet, kann Verwaltungsgebühren sparen und mehr Kontrolle über die eigenen Wohnkosten behalten. Gleichzeitig ist es wichtig, sich gut vorzubereiten, um typische Fehler zu vermeiden. Unsere Plattform bietet genau die richtigen Werkzeuge und Ressourcen, um die Selbstverwaltung einfach und sicher umzusetzen.

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